Sonstiges

WIEDERKEHRENDE BEGUTACHTUNG NACH §57a, KFG

Wie heißt dieser Aufkleber?

Begutachtungsplakette nach § 57a KFG („Pickerl“)

In welchen Abständen muss mein Fahrzeug begutachtet werden?

In Österreich gilt die 3-2-1 Regelung: bei Pkw und Anhängern bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach der Erstzulassung vorgeschrieben. Die zweite Überprüfung ist nach weiteren zwei Jahren fällig. Danach muss man jährlich das „Pickerl“ machen lassen.

(Diese Begutachtung ersetzt kein Service, es werden lediglich verkehrs- und betriessicherheitsrelevante Vorrichtungen, wie Bremsen, Lichter, Sicherheitsgurte und dgl. überprüft. Beispielsweise sind das Alter oder der Stand des Motorös nicht Teil der wiederkehrenden Begutachtung!!!)

Wo liegt die Toleranzgrenze für den Begutachtungszeitraum?

Der Toleranzzeitraum für die „Pickerl“-Überprüfung beim Pkw beträgt 6 Monate. Er beginnt 1 Monat vor und endet 4 Monate nach Fälligkeit.

Bsp) nächste Überprüfung fällig 12/25 (Dezember 2025): Ich darf schon ab dem 01. November 2025 überprüfen lassen, kann aber auch bis zu, 30. April 2026 überziehen

Werden die Toleranzfristen im Ausland anerkannt?

Nein, hier gilt als Ende der Frist die Stanzung. Wenn z.B. 12/25 eingestanzt ist, dann muss die Überprüfung bis zum 31. Dezember 2025 erfolt sein. Andernfalls muss ich im Ausland mit erheblichen Strafen rechnen.

Was steht da noch drauf?

Oberste Zeile zeigt das Kennzeichen: W84698E

Untere Zeile zeigt die fortlaufende Prüfnummer: MJE5273 (jeder Aufkleber hat eine zugewiesene Nummer, wodurch nachverfolgt werden kann, wer die Überprüfung durchgeführt hat)

AUTOBAHN

Welche Voraussetzungen muss mein Fahrzeug erfüllen, um auf die Autobahn fahren zu dürfen?

  1. Bauartgeschwindigkeit von mind. 60km/h (mein Fahrzeug muss mind. 60km/h fahren können und dürfen)
  2. Kraftfahrzeug (es muss sich um ein Fahrzeug mit Motor handeln, das als Kraftfahrzeug typisiert ist - weißes Kennzeichen)
  3. gültige Autobahnvignette

Wie lange ist eine Jahresvignette gültig?

Der Gültigkeitszeitruum beträgt 14 Monate; er startet am 1. Dezember des Vorjahres und endet mit dem 31. Jänner des Folgejahres

Bsp) Jahresvignette für 2025: Gültigkeit: 01.12.2024 - 31.01.2026

(wenn ich mir im Sommer 2025 eine Jahresvignette kaufe, ist sie trotzdem nur bis zum 31.01.2026 gültig; es gibt aber auch die Möglichkeit, Monatsvignetten (zwei Monate), Tagesvignetten (10 Tage) oder Eintagesvignetten (1 Tag), zu kaufen)

Manche Fahrzeuge haben keine geklebte Autobahnvignette an der Windschutzscheibe. Warum dürfen sie trotzdem auf die Autobahn fahren?

Alternativ zur Klebevignette (an der Windschutzscheibe), kann diese auch digital erworben werden (online, Trafik, ÖAMTC, ARBÖ, Tankstelle, ...)

Dies erfolgt über die Registrieung eurer Kennzeichentafel (Nummernschild); so können die Scanner auf der Autobahn beim Vorbeifahren überprüfen, ob ihr eine gültige Vignette habt.

Wenn ihr eine digitale Vignette online kaufen wollt oder überprüfen wollt, ob auf ein Kennzeichen bereits eine digitale Vignette registriet ist, nutzt direkt die Seite der ASFiNAG www.asfinag.at. Die ASFiNAG ist in Österreich für die Errichtung, Erhaltung und Maut der Autobahnen verantwortlich.

MITZUFÜHRENDES

Welche Gegenstände habe ich immer mitzuführen?

In Österreich:

  • Pannendreieck (bei uns im Kofferraum)
  • Warnweste - mind. eine Warnweste, griffbereit (bei uns im Handschuhfach, Seitentür oder hinter dem Sitz)
  • Verbandszeug/Erste Hilfe Set - Ablaufdatum beachten (bei uns im Kofferraum)

Im Ausland gelten oft andere Vorschriften. Hier muss man vielleicht für jeden Insassen eine Warnweste haben, Ersatzlampen, ein Reserverad oder einen Feuerlöscher mitführen. Erkundige dich vor Auslandsreisen über die dortigen Regelungen (du erhältst z.B. Infos beim ÖÄMTC oder ARBÖ)

Welche Dokumente habe ich immer mitzuführen?

  • Führerschein
  • Zulassungsschein